Am 29.07.2009 trat das Gesetz der erweiterten Fahrgastrechte in Deutschland in Kraft. Mit diesem Gesetz werden die Rechte der Fahrgäste gestärkt. Die wichtigste Neuerung für Sie ist die Verspätungshaftung der Eisenbahnverkehrsunternehmen.
1. Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort
2. Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort ihrer Fahrkarte können Sie:
3. Geltendmachung Ihrer Ansprüche
Damit Sie schnell und einfach Ihre Ansprüche geltend machen können, nutzen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular, das im Verspätungsfall beim Zugpersonal erhältlich ist. Es hilft Ihnen, alle zur Bearbeitung erforderlichen Daten vollständig anzugeben und ermöglicht die zügige Bearbeitung. Ihrer Ansprüche. Sie erhalten das Formular auch am DB Service Point, im DB Reisezentrum oder als Online-Formular unter www.fahrgastrechte.info.
Sie können Ihre Entschädigungsansprüche geltend machen:
4. Haftungsausschlussgründe
Die Eisenbahnunternehmen haften nicht bei:
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Nationale Durchsetzungsstellen für die neuen Fahrgastrechte sind die Eisenbahnaufsichtsbehörden der Bundesländer sowie das Eisenbahnbundesamt.
Eisenbahnbundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Telefon: 0228 30795400
Fax: 0228-30795-499
E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de